Es gibt mehrere Möglichkeiten, deine Weiterbildung zum Wirtschaftsfachwirt oder Industriefachwirt fördern zu lassen:
1. Aufstiegs-BAföG (AFBG)
Die wichtigste Förderung für IHK-Fachwirte. Du erhältst bis zu 75% Zuschuss auf die Kursgebühren plus ein zinsgünstiges Darlehen. Nach bestandener Prüfung werden weitere 50% des Darlehens
erlassen.
Mehr Details in FAQ 6.4.
2. Bildungsgutschein (Agentur für Arbeit / Jobcenter)
Wenn du arbeitslos oder von Arbeitslosigkeit bedroht bist, kann die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter die Weiterbildung vollständig übernehmen.
Hinweis: Input Education verfügt aktuell noch nicht über die AZAV-Zertifizierung, die für die Förderung über Bildungsgutschein erforderlich ist. Wir arbeiten an der
Zertifizierung.
Sprich uns gerne an, wenn du Interesse hast – wir informieren dich, sobald die AZAV-Zulassung vorliegt.
Kontakt: info@input.education
3. Meisterbonus / Meisterprämie / Aufstiegsprämie (bundeslandabhängig)
In vielen Bundesländern erhältst du nach bestandener Fachwirt-Prüfung eine einmalige Prämie. Die Höhe und Bezeichnung variieren je nach Bundesland:
Bundesländer mit Förderung:
- Baden-Württemberg: 1.500 € (Meisterprämie)
- Bayern: 3.000 € (Meisterbonus) – für Prüfungen nach 31.12.2022
- Berlin: bis 6.000 € (Meisterbonus) – neu eingeführt
- Bremen: 4.000 € (Aufstiegsfortbildungs-Prämie)
- Hamburg: 1.300 € (Meisterprämie) – seit 1.3.2025
- Hessen: 3.500 € (Aufstiegsprämie) – seit Juni 2024
- Mecklenburg-Vorpommern: Meisterbonus verfügbar
- Niedersachsen: 1.000 € (Weiterbildungsprämie)
- Nordrhein-Westfalen: Aufstiegsbonus verfügbar
- Rheinland-Pfalz: Meisterbonus verfügbar
- Sachsen: 1.000 € (Meisterbonus)
- Sachsen-Anhalt: 1.000 € (Meisterbonus PLUS) – seit 2024
- Thüringen: Meisterbonus verfügbar
Bundesländer OHNE Förderung:
- Brandenburg (früher 1.500 €, eingestellt)
- Schleswig-Holstein
- Saarland
Wichtige Hinweise:
Voraussetzungen:
- Hauptwohnsitz oder Beschäftigungsort im jeweiligen Bundesland
- Bestandene Prüfung bei der zuständigen IHK
- Antragstellung innerhalb der Fristen (meist 3 Monate nach Prüfung)
Steuerfrei:
Der Meisterbonus ist in der Regel steuerfrei und mindert nicht die als Werbungskosten absetzbaren Fortbildungskosten.
Kumulation:
Der Meisterbonus kann zusätzlich zum Aufstiegs-BAföG beantragt werden.
Aktualität:
Die Beträge und Regelungen können sich ändern. Bitte informiere dich bei deiner zuständigen Kammer über die aktuellen Bedingungen in deinem Bundesland.
Antragstellung:
Die Antragsformulare erhältst du in der Regel automatisch von deiner IHK nach bestandener Prüfung. Alternativ findest du sie auf den Websites der Wirtschaftsministerien der Bundesländer.
Unser Tipp:
Plane den Meisterbonus bereits bei deiner Finanzierungsplanung ein! In Kombination mit Aufstiegs-BAföG kannst du so einen Großteil oder sogar die gesamten Kurskosten refinanzieren.
4. Weiterbildungsstipendien
Unter bestimmten Voraussetzungen (z.B. guter Ausbildungsabschluss, junges Alter) kannst du dich für ein Weiterbildungsstipendium bewerben.
5. Steuerliche Absetzbarkeit
Die Kursgebühren kannst du als Werbungskosten oder Fortbildungskosten von der Steuer absetzen
(Details in FAQ 6.6).
6. Arbeitgeberfinanzierung
Viele Arbeitgeber unterstützen die Weiterbildung ihrer Mitarbeiter – entweder durch Übernahme der Kosten, Freistellung oder Bildungsurlaub.
Beratung:
Welche Förderung für dich optimal ist, hängt von deiner individuellen Situation ab. Wir unterstützen dich bei Förderanträgen
(FAQ 6.5).